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Hinweis: Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Förderinstitutionen.
Familien
Beschreibung
Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung von Familien, die Eltern unabhängig von ihrem privaten Einkommen monatlich gezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Zielgruppe
- Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren
- Eltern von Kindern über 18 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel während einer Ausbildung, eines Studiums oder in einer Übergangszeit)
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen finden Sie hier:
Für die Betreuung in der Kita bzw. bei einer Tagesmutter/bei einem Tagesvater ist in der Regel ein Elternbeitrag zu zahlen. Informationen darüber erhalten Sie bei der Kita, in der Sie Ihr Kind anmelden wollen bzw. in der Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag durch die Abteilung Jugend und Familie des Landkreises Harburg übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zur Förderung des Kita-Beitrages an die Abteilung Jugend und Familie
Wenden Sie sich bei Fragen zur Förderung des Beitrages bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater an die Abteilung besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche.
Beschreibung
Ob Schulausflüge, Lernförderung, das Mittagessen in der Schule oder die Mitgliedschaft im Verein – mit dem Leistungspaket Bildung und Teilhabe fördert der Bund Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit besonderem Förderbedarf. Zu den förderfähigen Leistungen gehören:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 154,50 Euro je Schuljahr),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten- auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
- Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).
Zielgruppe
Das Bildungspaket richtet sich an Familien mit geringem Einkommen. Es gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilnahme an Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Wo kann ich mich informieren?
Antragsformulare, Fördervoraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie bei der Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe des Landkreises Harburg.
Schülerinnen und Schüler
Beschreibung
Auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) gefördert werden.
Zielgruppe
Es können Schülerinnen und Schüler gefördert werden, die einen berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel im Rahmen einer schulischen Ausbildung) oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen.
Dabei gelten besondere Voraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Gut zu wissen
Wenn Sie antragsberechtigt sind, ist diese staatliche Förderung sogar ein „Vollzuschuss“, der – anders als bei Studierenden – nicht zurückgezahlt werden muss.
Wo kann ich mich informieren?
Interessierte informieren sich bitte bei der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg
Abteilung für Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche
Grundsätzliche Informationen finden Sie darüber hinaus unter: www.bafög.de
Auszubildende
Beschreibung
Auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) gefördert werden.
Zielgruppe
Es können Schülerinnen und Schüler gefördert werden, die einen berufsqualifizierenden Abschluss (zum Beispiel im Rahmen einer schulischen Ausbildung) oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen.
Dabei gelten besondere Voraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Gut zu wissen
Wenn Sie antragsberechtigt sind, ist diese staatliche Förderung sogar ein „Vollzuschuss“, der – anders als bei Studierenden – nicht zurückgezahlt werden muss.
Wo kann ich mich informieren?
Interessierte informieren sich bitte bei der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg
Abteilung für Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche
Grundsätzliche Informationen finden Sie darüber hinaus unter: www.bafög.de
Beschreibung
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei handelt es sich um eine monatliche Leistung während einer betrieblichen oder außerbetrieblichen beruflichen Ausbildung. Damit können Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung wohnen, finanzielle Unterstützung erhalten, um ihren Lebensunterhalt abzusichern.
Sie gilt nicht während einer schulischen Ausbildung (s. hierzu Schüler-BAföG).
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich an folgende Personen:
Auszubildende, die eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen,
- wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, da der Ausbildungsbetrieb zu weit von dem Wohnsitz der Eltern entfernt ist.
- wenn sie über 18 Jahre alt oder verheiratet sind bzw. mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammenleben.
- wenn sie mindestens 1 Kind haben und nicht mehr in der Wohnung ihrer Eltern leben.
Teilnehmende an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)
Es gelten die Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit. Nähere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach Ihrem Wohnort.
Beschreibung
Junge Menschen, die ihre Ausbildung besonders erfolgreich absolviert haben, können mit dem Weiterbildungsstipendium finanzielle Hilfe für ihren nächsten Schritt beantragen - zum Beispiel beim Absolvieren einer Weiterbildung zum Fachwirt oder zur Fachwirtin, zum Meister oder zur Meisterin oder bei der Aufnahme eines berufsbegleitenden Studium.
Mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) besonders talentierte Fachkräfte beim ihrem Aufstieg. Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre.
Zielgruppe
Mit dem Weiterbildungsstipendium werden junge Fachkräfte unter 25 Jahren gefördert, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben.
Es gelten besondere Voraussetzungen.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Website des BMBF.
Beschreibung
Mit dem Bildungskredit fördert die Bundesregierung Auszubildende und Studierende, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung oder ihres Studiums befinden, um sie dabei zu unterstützen, ihre Ausbildung auch abzuschließen. Bei dieser Förderung handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt in der Höhe von monatlich 100, 200 oder 300 €, kann aber auch an die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer angepasst werden. Auch Einmalzahlungen sind möglich.
Anders als beim Studierenden-BAföG erfolgt die Vergabe unabhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Der Bildungskredit ist kombinierbar mit Studierenden-BAföG oder Schüler-BAföG.
Zielgruppe
Den Bildungskredit können Personen beantragen, wenn sie:
- 18 bis 35 Jahre alt sind
- ihre Ausbildung oder ihr Studium in Vollzeit durchführen
- eine Hochschule, Fachhochschule, Universität oder BAföG-anerkannte Schule besuchen. Eine ausländische Bildungsstätte muss anerkannten inländischen Ausbildungsstätten entsprechen
- ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die Bedingungen nach § 8 BAföG erfüllen oder
- als Deutscher ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und die Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllen
Darüber hinaus gelten zusätzliche Fördervoraussetzungen für sowohl Auszubildende /Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Beantragung etc. zum Bildungskredit erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes oder direkt bei der zuständigen Förderbank, der KFW, mit der der Vertrag abgeschlossen wird. Dort stehen Ihnen für Rückfragen auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Studierende
Beschreibung
Studierende im Fach Medizin, die sich für eine zukünftige hausärztliche Tätigkeit im Landkreis Harburg entscheiden, fördert der Landkreis Harburg während ihres Studiums mit 500 €/Monat für eine Laufzeit von maximal 51 Monaten. Insgesamt können pro Jahr fünf Stipendien vergeben werden.
Darüber hinaus können angehende Medizinerinnen und Mediziner für die Zeit ihres Praktischen Jahres oder ihrer Famulatur eine Förderung von 300 €/Monat erhalten.
Zielgruppe
- Studierende im Fach Medizin (ab dem 5. Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit)
- Angehende Medizinerinnen und Mediziner, die sich in ihrem Praktischen Jahr oder ihrer Famulatur befinden.
Es gelten die Förderbedingungen der Initiative Stadt.Land.Praxis.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Stadtlandpraxis.de
Beschreibung
Die Förderung von Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) ist wohl die bekannteste Finanzierungsmöglichkeit in Deutschland für Studierende.
Mit ihr erhalten Förderberechtigte während ihres Studiums an öffentlichen und privaten Hochschulen, Universitäten, z.T. auch Berufsakademien (abhängig nach Landesrecht) monatliche finanzielle Unterstützung. Diese ist abhängig von der jeweiligen finanziellen Situation der Antragstellenden und kann bis zur Förderhöchstdauer (Regelstudienzeit) gewährt werden.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen, die zur Hälfte nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden muss.
Zielgruppe
Gefördert werden deutsche Studierende sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder einem anerkannten Flüchtlingsstatus.
Es gelten darüber hinaus Altersgrenzen und weitere besondere Voraussetzungen. Nähere Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Wo kann ich mich informieren?
Informationen erhalten Sie auf der Website des BMBF unter www.bafög.de.
Die Beantragung von BAföG erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Hochschule bzw. beim Studierendenwerk. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen.
Beschreibung
Mit dem Bildungskredit fördert die Bundesregierung Auszubildende und Studierende, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Phase ihrer Ausbildung oder ihres Studiums befinden, um sie dabei zu unterstützen, ihre Ausbildung auch abzuschließen. Bei dieser Förderung handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt in der Höhe von monatlich 100, 200 oder 300 €, kann aber auch an die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer angepasst werden. Auch Einmalzahlungen sind möglich.
Anders als beim Studierenden-BAföG erfolgt die Vergabe unabhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem der Eltern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners.
Der Bildungskredit ist kombinierbar mit Studierenden-BAföG oder Schüler-BAföG.
Zielgruppe
Den Bildungskredit können Personen beantragen, wenn sie:
- 18 bis 35 Jahre alt sind
- ihre Ausbildung oder ihr Studium in Vollzeit durchführen
- eine Hochschule, Fachhochschule, Universität oder BAföG-anerkannte Schule besuchen. Eine ausländische Bildungsstätte muss anerkannten inländischen Ausbildungsstätten entsprechen
- ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die Bedingungen nach § 8 BAföG erfüllen oder
- als Deutscher ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und die Bedingungen nach § 6 BAföG erfüllen
Darüber hinaus gelten zusätzliche Fördervoraussetzungen für sowohl Auszubildende /Schülerinnen und Schüler als auch für Studierende.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, der Beantragung etc. zum Bildungskredit erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes oder direkt bei der zuständigen Förderbank, der KFW, mit der der Vertrag abgeschlossen wird. Dort stehen Ihnen für Rückfragen auch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Beschreibung
Mit Berufserfahrung an die Hochschule: Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Die finanzielle Förderung erfolgt für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs (Erststudium) und beträgt bei einem Vollzeitstudium monatlich insgesamt 941 Euro.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an ausgebildete Fachkräfte, die ihre Ausbildung oder eine anschließende Qualifikation (Fachwirt/in, Meister/in o.ä.) besonders gut abgeschlossen haben sowie nach ihrer Ausbildung mindestens 2 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
Es besteht keine Altersgrenze. Es gelten die Voraussetzungen des Fördermittelgebers.
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Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie auf der Website des BMBF.
Arbeitslose
und Personen, deren Arbeitsverhältnis oder Tätigkeit enden könnte
Beschreibung
Wer eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchte, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, mit der z. B. Kosten für Lehrgänge übernommen werden können.
Er gilt nur für Angebote bei zugelassenen Bildungsanbietern. Über KURSNET finden Sie entsprechende Kurse und Lehrgänge in Ihrer Nähe.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung ist. Es besteht hierauf kein rechtlicher Anspruch.
Zielgruppe
Sowohl Arbeitslose als auch Berufstätige können einen Bildungsgutschein erhalten. Zur Gewährung eines Bildungsgutscheins ist es wichtig, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Dies gilt, wenn
- dadurch Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- berufstätige Personen die ihnen drohende Arbeitslosigkeit verhindern können.
- der Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Es gelten die Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
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Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Beschreibung
Junge Menschen, die ihre Ausbildung besonders erfolgreich absolviert haben, können mit dem Weiterbildungsstipendium finanzielle Hilfe für ihren nächsten Schritt beantragen - zum Beispiel beim Absolvieren einer Weiterbildung zum Fachwirt oder zur Fachwirtin, zum Meister oder zur Meisterin oder bei der Aufnahme eines berufsbegleitenden Studium.
Mit dem Weiterbildungsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) besonders talentierte Fachkräfte beim ihrem Aufstieg. Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre.
Zielgruppe
Mit dem Weiterbildungsstipendium werden junge Fachkräfte unter 25 Jahren gefördert, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen haben.
Es gelten besondere Voraussetzungen.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auf der Website des BMBF.
Beschreibung
Mit Berufserfahrung an die Hochschule: Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an Fachkräfte mit Berufsausbildung, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten.
Die finanzielle Förderung erfolgt für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs (Erststudium) und beträgt bei einem Vollzeitstudium monatlich insgesamt 941 Euro.
Zielgruppe
Die Förderung richtet sich an ausgebildete Fachkräfte, die ihre Ausbildung oder eine anschließende Qualifikation (Fachwirt/in, Meister/in o.ä.) besonders gut abgeschlossen haben sowie nach ihrer Ausbildung mindestens 2 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
Es besteht keine Altersgrenze. Es gelten die Voraussetzungen des Fördermittelgebers.
Wo kann ich mich informieren?
Weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium erhalten Sie auf der Website des BMBF.
Beschreibung
Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm des Bundes, welches die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung erleichtert. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens aber 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen damit nur einen Teil der Fortbildungskosten.
Zielgruppe
Die Bildungsprämie richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie
- mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
- über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.
Es gelten die Voraussetzungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.
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Weitere Informationen folgen.
Beschreibung
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist eine Fördermaßnahme der Bundesregierung, die Fachkräfte bei der Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in finanziell unterstützt. Die Förderung ist am 1. August 2020 durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft getreten. Mit ihr besteht ein Förderanspruch auf alle Fortbildungsstufen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankert sind, sowie für als gleichwertig eingestufte Fortbildungsabschlüsse.
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitlehrgängen).
Zielgruppe
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an ausgelernte Auszubildende sowie an Fachkräfte mit Berufserfahrung, die einen höherwertigen beruflichen Abschluss anstreben. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau eines Erstabschlusses liegen. Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und oder Abiturienten mit Berufspraxis können eine Förderung erhalten.
Auch Nichtdeutsche sind abhängig von ihrem Aufenthaltstitel förderberechtigt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind.
Es gelten Anforderungen an den angestrebten Abschluss sowie an Umfang und Zertifizierung des Kursanbieters sowie die Voraussetzungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weiter Informationen finden Sie unter den unten angegebenen Links.
Wo kann ich mich informieren?
Grundsätzliche weiterführende Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es gelten die dort beschriebenen Voraussetzungen.
Die Antragstellung erfolgt über das für Sie zuständige Förderamt. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg.
Beschreibung
Bei dem Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung für Arbeitnehmerinnen und -nehmer für ihr individuelles Bildungsvorhaben. Dies kann, muss aber nicht berufsbezogen sein. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG).
Zielgruppe
Egal ob Sie in der Privatwirtschaft angestellt sind, im öffentlichen Dienst oder in einer Behindertenwerkstatt – pro Kalenderjahr haben Sie in Niedersachsen einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub, auch als Auszubildende/r.
Nichtgenutzter Anspruch aus dem Vorjahr kann im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmalig nach 6-monatigem Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Voraussetzung für die Gewährung von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsmaßnahme in Niedersachsen von der Agentur für Erwachsenenbildung anerkannt ist. Es gelten die Voraussetzungen nach dem NBildUG.
Wo kann ich mich informieren?
Die Beantragung erfolgt bei Ihrem Arbeitgeber. Mit ihm sollten Sie sich über den Zeitpunkt des Bildungsurlaubes abstimmen. Die Beantragung ist frühzeitig schriftlich, mindestens vier Wochen vor Beginn des Seminars zu stellen.
Beschäftigte des Landkreises Harburg finden weitere Informationen im Intranet.
Weitere Links:
Niedersächsisches Kultusministerium / Bildungsurlaub
Agentur für Erwachsenenbildung / Bildungsurlaub
Kreisvolkshochschule des Landkreises Harburg / anerkannte Kurse
Beschreibung
Wer eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchte, kann unter gewissen Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Hierbei handelt es sich um ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, mit der z. B. Kosten für Lehrgänge übernommen werden können.
Er gilt nur für Angebote bei zugelassenen Bildungsanbietern. Über KURSNET finden Sie entsprechende Kurse und Lehrgänge in Ihrer Nähe.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung ist. Es besteht hierauf kein rechtlicher Anspruch.
Zielgruppe
Sowohl Arbeitslose als auch Berufstätige können einen Bildungsgutschein erhalten. Zur Gewährung eines Bildungsgutscheins ist es wichtig, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Dies gilt, wenn
- dadurch Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- berufstätige Personen die ihnen drohende Arbeitslosigkeit verhindern können.
- der Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Es gelten die Voraussetzungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
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Weitere Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Unternehmen
Beschreibung
Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit Ihres Betriebes sollten Sie jetzt die Weichen stellen: Entwickeln Sie das Potenzial Ihrer Beschäftigten in Richtung der Anforderungen von morgen.
Die Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie dabei im Rahmen des Programms WEITER.BILDUNG, basierend auf dem Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung.
Was wird gefördert?
- Übernahme von Lehrgangskosten
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der Mitarbeitenden (während der Weiterbildung)
Zielgruppe
Unternehmen mit einer Anzahl Mitarbeitender von unter 10 bis über 2.500 Personen
Wo kann ich mich informieren?
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Sie kennen weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Bildungsvorhaben, die hier noch nicht aufgeführt sind? Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns über Ihren Kommentar.